Die soziale Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Part der Sozialversicherung eingeführt. Dadurch besteht eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Warum wird die Pflichtversicherung als sozial bezeichnet? Genau aus dem Grund der Versicherungspflicht wird sichergestellt, dass jeder, der ein Einkommen erzielt auch in die Versicherung einbezahlt und somit genügend Mittel vorhanden sind, um den kleineren Teil der Menschen versorgen zu können, die im Laufe ihres Lebens auf Pflegeleistungen angewiesen sind. Damit trägt die Versicherungspflicht zu einer sozialen Verantwortung der Gesellschaft bei.
Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils hälftig entrichtet.
Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung erhalten, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.
Pflegegrade
Je nach Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen – unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind – werden in fünf Pflegegraden erfasst. Die Pflegegrade und somit der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Die Pflegegrade sind abgestuft von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Der Pflegegrad eines Menschen wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad soll für die Versicherten transparent und nachvollziehbar sein. Das Gutachten wird deshalb durch die Pflegekasse automatisch übersandt, sobald es erstellt ist. Außerdem wird eine gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung beigefügt, die im Rahmen der Begutachtung abgegeben wird.
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Wenn ein Mensch vor Herausforderungen im Alltag steht, die durch Pflegeleistungen gemeistert werden können, ist es Zeit zu handeln. Auch wenn sich der Mensch unsicher ist, ob ihm oder ihr Leistungen zustehen, sollte er oder sie die passenden Schritte einleiten. Dies kann auch durch Freunde, Familienmitglieder oder Bekannte geschehen, wenn diese dazu von der pflege-suchenden Person bevollmächtigt werden.
Im ersten Schritt sollte man sich mit der eigenen Kranken-/Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in der Nähe in Verbindung setzen. Hier findet man in der Regel geschulte und kompetente Personen, die zu den nächsten Schritten beraten können. Die frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegekasse steht jedem zu. Die Pflegekasse bietet unmittelbar nach Stellung eines Antrags auf Leistungen einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist.
Sobald Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden, beauftragt die entsrechende Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter/innen mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.