Die Behandlungspflege und kultursensible Pflege


Bei der Behandlungspflege handelt es sich um ärztlich verordnete Pflege, die von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt wird. Die Behandlungspflege umfasst zum Beispiel die Wundversorgung, den Verbandswechsel, das Blutdruck messen und andere Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten stehen in direktem Zusammenhang mit der ärztlichen Anordnung. Dabei kennen die wenigsten Pflegekräfte die kultursensiblen Inhalte und Vorstellungen von pflegebedürftigen Menschen. Uns ist besonders wichtig, dass wir dem Patienten das geforderte Maß an kultureller Identität bereitstellen.
Oft werden religiöse Aspekte in der Behandlungsversorgung nicht berücksichtigt. Dadurch fühlen sich die Patienten häufig erniedrigt und entwürdigt. Wir bieten unseren Patienten eine würdevolle Pflege, die die kulturellen Unterschiede berücksichtigt. Diese setzten wir gewissenhaft durch unsere kultursensible Arbeitsweise um. Außerdem können Sie bei uns jeder Zeit eine professionelle Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Wann kommt eine Behandlungspflege in Frage?

Wir beraten Sie ausführlich


Ist die medizinische Versorgung im Wohnraum genauso durchführbar wie im Krankenhaus, kann der Arzt eine Sicherungspflege verordnen. Dazu kommen wir Sie bei Ihnen zuhause besuchen und sorgen uns vor Ort um alles für die medizinische Behandlung Notwendige. Dabei ist es für den Patienten natürlich angenehmer, wenn die Pflegekraft die seine kulturellen Ansprüche kennt und berücksichtigt. Deshalb ist uns die Kultursensibilität in unserer Pflege besonders wichtig.
Es kommen einige Möglichkeiten in Betracht wenn ein Patient das Krankenhaus früh verlassen kann, aber noch auf eine medizinische Versorgung angewiesen ist. In solchen Fällen wird vom Arzt eine medizinische Behandlungspflege verordnet. Wenn der Wohnraum des Patienten den erforderlichen Behandlungsumfang zulässt, ist diese als häusliche Behandlungspflege möglich. Sie kann auch mit dem Begriff der „Krankenhausvermeidungspflege“ in Verbindung gebracht werden und richtet sich vor allem an Patienten die sich in den eigenen vier Wänden wohler fühlen.

Behandlungspflege
 

Wer übernimmt die Kosten der Behandlungspflege?

Die Erstverordnung der Pflegemaßnahme übernimmt die jeweilige Krankenkasse des Patienten. Diese ist für den Zeitraum von 14 Tagen gültig. Die Folgeverordnungen hängen vom Gesundheitszustand der zu behandelnden Person ab. Der Arzt muss die Folgeverordnung entsprechend begründen.
Die Krankenhausverhinderungspflege hingegen hat eine Gültigkeit von bis zu vier Wochen. Ist die Genesung in diesem Zeitraum nicht zu erwarten, muss der medizinische Dienst der Krankenkasse den Pflegegrad ermitteln.

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