Die Grundpflege im Zusammenspiel mit der kultursensiblen Pflege


Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Ernährung, Körperpflege, Vorbeugung, Mobilität, die Förderung von Eigenständigkeit und auch Kommunikation. Diese Leistungen werden durch uns, durch pflegende Angehörige oder sonstige Betreuungspersonen durchgeführt.
Mit unserem Ansatz der kultursensiblen Pflege schaffen wir insbesondere in der Grundpflege viel Vertrauen. Wir eignen uns schnell die Besonderheiten unserer Patienten an und gehen darauf ein. Denn wir wissen dass man bei so seinsiblen Bereichen wir der Ernährung oder der Köperpflege keine Abstriche machen möchte. Und vor allem letztere ist oft religiös geprägt. Da bedarf es besonderer Sensibilität und Kenntnisse, an denen es vielen Pflegediensten mangelt.

Grundpflege nach SGB V

Worauf ist zu achten?


Im Rahmen einer häuslichen Krankenpflege nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) gehört die Grundpflege zu einem Dreier-Paket zusammen mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Bei der Grundpflege handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese dürfen nicht mit medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) verwechseln werden.
Der Umfang des Bedarfs an Grundpflege wird bei jedem einzelnen Patienten individuell ermittelt. Entscheidend ist hierfür, inwieweit die zu pflegende Person alltägliche und wiederkehrende Dinge nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt bewältigen kann. Aber zunächst einmal müssen wir die zu behandelnde Person kennen lernen. Erst dann lässt sich der genaue Umfang bemessen.

Grundpflege
 

Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen

  • Dem Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung.
  • Der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme.
  • Dem Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, beim An- und Auskleiden, dem Gehen, Stehen und Treppensteigen, sowie beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung oder Pflegeeinrichtung.
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfe bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen (zum Beispiel die Versorgung mit Medikamenten) zählen nicht dazu.

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