Pflegeberatung nach § 37 SGB XI


Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit

Die Pflegeberatung soll sicherstellen dass der Patient die von ihm benötigte Hilfe und Unterstützung bekommt. Dabei geht es zum einen darum zu gewährleisten, dass der Patient die optimale Versorgung erhält. Zum anderen soll sichergestellt werden dass die zur Verfügung stehenden Gelder auch optimal für diesen Zweck genutzt werden. Die regelmäßig stattfindenden Beratungen sollen die beste Versorgung gewährleisten und außerdem verhindern dass es zur Vernachlässigung kommen kann. Denn nur durch regelmäßige Beratungsgespräche ist es möglich die Versorgung schnell anzupassen wenn die Bedürfnisse sich verändern. Daher sind sie ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgeschrieben.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten

Wie oft muss die Pflegeberatung im Jahr stattfinden?

  • Für die Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich.
  • Für die Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich.

Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können sie alle sechs Monate in Anspruch nehmen. Und ebenso können sich Bedürftige die Pflegesachleistung beziehen halbjährlich beraten lassen. Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Beratung allerdings Pflicht. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann es zur Kürzung des Pflegegeldes kommen. Allerdings kommen unsere kultursensiblen Mitarbeiter Sie direkt bei Ihnen im häuslichen Umfeld zur Beratung besuchen. Dazu machen wir mit Ihnen gerne einen Termin nach Ihren Wünschen aus.

Wir gehen sensible vor

Jeder Fall ist anders


Unsere Aufgabe ist es sicherzustellen, dass es dem Pflegebedürftigen an nichts fehlt. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst, da uns das Wohl unserer Patienten sehr am Herzen liegt. Außerdem wissen wir, dass unsere Patienten darauf vertrauen, dass wir Ihnen die bestmögliche Pflege zukommen lassen. Dieses Vertrauen zu würdigen und ernstzunehmen ist uns sehr wichtig. Zumal auch die Pflege, und vor allem die Pflege zu Hause, auf gegenseitigem Vertrauen basiert. Profitieren Sie bei der Beratung von unserer Erfahrung in der sensiblen Pflege. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung klären wir mit Ihnen alle Fragen. Und welche Pflegemöglichkeiten für Sie und Ihren Angehörigen in Betracht kommen. Unser Team freut sich auf Ihren Anruf bzw. Ihre Nachricht.

Pflegeberatung Kult-Care
 

Inhalt und Ziele der Pflegeberatung

Nach der Beratung müssen wir die Ergebnisse an die zuständige Pflegekasse weiterleiten. Natürlich können wir dies nur tun, wenn die Pflegebedürftigen auch damit einverstanden sind. Zur Übermittlung stellt uns der GKV-Spitzenverband ein einheitliches Formular zur Verfügung. Nach unserer Meldung klärt die Pflegekasse die Bedürftigkeit des Patienten und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein. Hier kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder eines Gutachters. Dadurch soll die Beurteilung eines höheren Pflegegrads oder einer nicht sichergestellten Pflege ermöglicht werden.
  • Eine Umstellung auf die Kombinationsleistung zur Vorbeugung einer Überforderungstendenz. Dadurch soll die Belastung für die Pflegeperson minimal gehalten werden.
  • Der Pflegeperson wird ein entsprechender Pflegekurs empfohlen.
  • Das Amtsgerichts wird zur Bestellung eines Betreuers eingeschaltet.
  • Die Gesundheitsbehörden werden eingeschaltet wenn Verwahrlosung droht oder Gewalt in der Pflege besteht.
  • Die Einschaltung des behandelnden Arztes.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Lassen Sie sich ausführlich Beraten!