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Geflüchtete in den Pflegeberufen

Geflüchtete in den Pflegeberufen
3. Mai 2022Kult-CarePflege

Geflüchtete Menschen sind auch in den Pflegeberufen ein wichtiger Baustein. Nicht erst seit dem Ukraine-Krieg werden Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen müssen, für die Pflege angeworben. Dies bringt nicht nur Vorteile für die Pflegedienste, sondern gerade für die zu pflegenden Menschen. Gerade in der kultursensiblen Pflege benötigen die Pflegedienste multikulturelle Kolleginnen und Kollegen. „Wenn die privaten Pflegeeinrichtungen Menschen aus der Ukraine versorgen, sind Beschäftigte mit entsprechenden Sprachkenntnissen und dem gleichen kulturellen Hintergrund eine wichtige Bereicherung“, sagt bpa Präsideent meurer

Alle Altersklassen für die Pflegeberufe motivieren

Die Integration von Geflüchteten jeder Altersklasse in den Einstieg oder Wiedereinstieg in Pflegeberufe ist wichtig. Mit dem Projekt „Care for Integration“ werden seit 2017 geflüchtete Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen dazu motiviert, in die Pflegeberufe einzusteigen.“Care for Integration“ bietet geflüchteten Menschen die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu machen und in den Pflegeberuf einzusteigen. „Diese Altenpflegehelferausbildung mit integriertem Hauptschulabschluss ist ein großer Gewinn für alle“, sagte 2019 die stellvertretende bpa-Landesvorsitzende (Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste) Anne Egidy-Voigtländer, die in ihrem ambulanten Pflegedienst in Düsseldorf aktiv Geflüchtete ausbildete. „Für diese Menschen eröffnen wir eine interessante berufliche Perspektive, während Pflegedienste und Heime dringend benötigte Pflegekräfte gewinnen.“

Rasche Arbeitserlaubnis für ausgebildetes Pflege-Personal

Die Länderministerinnen und -minister kündigten an, zusammen mit dem Bund zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorzulegen, um Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Dies ist aktuell durch die vielen ankommenden Flüchtlinge aus der Ukraine noch relevanter geworden.

Konkreter bedeutet das, dass die Länder für die Pflegefachpersonen Möglichkeiten zur Nachqualifikation bzw. zur raschen Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation schaffen wollen. Bereits jetzt könnten die Pflegekräfte auch ohne Anerkennung oder Beschränkungen der Tätigkeitserlaubnis „ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechend“ Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen, heißt es im Beschluss.

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