Verhinderungspflege

Pflegeberatung nach § 37 SGB XI


Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit

Zum algemeinen Verstädnis

Es handelt sich um eine verpflichtende Beratung. Zumindest für die Pflegegrade zwei bis fünf. Was will der Gesetzgeber damit erreichen? Damit soll sichergestellt werden, dass die zur Verfügung gestellten Gelder auch für die Pflege des Pflegebedürftigen verwendet werden. Die Pflegeberatung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung. Weiterhin der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Mit anderen Worten wird mit der regelmäßigen Beratungspflicht versucht, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt und nicht vernachlässigt wird.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten

Zu beachten

Wie oft muss die Pflegeberatung im Jahr statfinden?

  • Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich einmal
  • Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich einmal

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Wir weisen darauf hin, dass das Pflegegeld gekürzt werden kann, wenn die Beratung nicht regelmäßig eingehalten wird. Die Pflegeberatung erfolgt durch unser Personal. Selbstverständlich zu vereinbarten Termin im häuslichen Umfeld.

Der Gesetzestext in voller Länge

Wir beraten Sie ausfühlrich

Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist eine Ergänzung der Grundpflege. Wer Pflegebedürftig ist erhält verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei spielt der Pflegegrat eine entschiedene Rolle. Um so höher der Pflegegrad, desto höher der Leistungsanspruch. Ein Anteil dieser Zuschüsse kann für die hauswirtschaftliche Versorgung genutzt werden. Ein separater Antrag ist für die hauswirtschaftliche Versorgung also nicht nötig. Damit können wir die hauswirtschaftliche Versorgung mit den sogenannten Pflegesachleistungen abrechnen.
Was passiert, wenn kein Pflegegrad vorhanden ist? Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen weiterhelfen können. Nach unserer Erfahrung lässt sich die finanzielle Situation auch dann klären. Wir setzten uns mit Ihnen zusammen und reden über die vorhanden Möglichkeiten und kommen unseren Patienten immer entgegen. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Beim Pflegedienst Kult-Care wartet auf Sie ein liebes und junges Team. Wir suchen Lösungen bis wir sie finden. Unsere Dienstleistungen sollen schließlich alle erreichen, die sie benötigen.

Pflegeberatung
 

Wer übernimmt die Kosten der Behandlungspflege?

Die Erstverordnung der Pflegemaßnahme übernimmt die jeweilige Krankenkasse des Patienten, diese ist für den Zeitraum von 14 Tagen gültig. Die Folgeverordnungen hängen vom Gesundheitszustand der zu behandelnden Person ab. Der Arzt muss die Folgeverordnung entsprechend begründen.
Die Krankenhausverhinderungspflege hingegen hat eine Gültigkeit von bis zu vier Wochen. Ist die Genesung in diesem Zeitraum nicht zu erwarten, wird der MDK (medizinische Dienst), der jeweiligen Krankenkasse entsendet, um den Pflegegrad zu ermitteln.

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Wie wird die Pflege, durch den Pflegedienst eingeleitet?

Die Erstverordnung der Pflegemaßnahme übernimmt die jeweilige Krankenkasse des Patienten. Diese ist für den Zeitraum von 14 Tagen gültig. Die Folgeverordnungen hängen vom Gesundheitszustand der zu behandelnden Person ab. Der Arzt muss die Folgeverordnung entsprechend begründen.
Die Krankenhausverhinderungspflege hingegen hat eine Gültigkeit von bis zu vier Wochen. Ist die Genesung in diesem Zeitraum nicht zu erwarten, wird der MDK (medizinische Dienst), der jeweiligen Krankenkasse entsendet, um den Pflegegrad zu ermitteln.

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