Zum algemeinen Verstädnis
Zu beachten
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Wir weisen darauf hin, dass das Pflegegeld gekürzt werden kann, wenn die Beratung nicht regelmäßig eingehalten wird. Die Pflegeberatung erfolgt durch unser Personal. Selbstverständlich zu vereinbarten Termin im häuslichen Umfeld.
Wir beraten Sie ausfühlrich
Lassen Sie sich ausführlich Beraten!
Unsere Dienstleistungen